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Gemäß der im Oktober 2003 in Kraft getretenen DIN 1999-100 "Abscheider für Leichtlüssigkeiten; Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2" sind Öl- und Benzinabscheideranlagen aller fünf Jahre durch einen Fachkundigen einer sogenannten "Generalinspektion" zu unterziehen.
Diese Leistung bieten wir mit unseren geschulten und fachkundigen Prüfern, die mittlerweile teilweise über 5 Jahre Berufserfahrung in der Prüfung von Abscheideranlagen verfügen, inclusive der erforderlichen Entsorgung der Abscheiderinhalte komplett aus einer Hand an.
Bei der Generalinspektion der Abscheideranlage wird diese zunächst komplett entleert (entsorgt). Anschließend erfolgt zunächst eine visuelle Begutachtung des Bauzustandes. Daran anschließend erfolgt die Dichtheitsprüfung aller zur Abscheideranlage gehörenden Behälter, Zulaufleitungen, Bodeneinläufe, Rinnen usw.. mit entsprechend zugelassenen Prüfgeräten.
Die Ergebnisse der Generalinspektion werden in einem Prüfbericht incl. Bemessungsberechnung und Entwässerungsplan zusammengefaßt. Dieser Prüfbericht beinhaltet Aussagen
Einige typische Mängel an Abscheideranlagen :
Bei Bedarf erfolgt durch uns auf der Grundlage der Prüfergebnisse die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes.