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Die Entsorgung häuslicher Abwässer wird auch zukünftig gerade in verschiedenen ländlichen Regionen dezentral über Kleinkläranlagen erfolgen, wenn diese dort eine wirtschaftliche Alternative zum Bau zentraler Kläranlagen und der zugehörigen Kanalisation darstellen. Welche Regionen das sind, ist im Abwasserbeseitigungskonzept des jeweiligen Abwasserverbandes festgeschrieben.
Mit herkömmlichen Zwei- oder Dreikammerkleinkläranlagen kann das Abwasser jedoch nicht so weit gereinigt werden, dass es nach modernen Umweltstandards unbedenklich in unsere Gewässer eingeleitet werden kann.
Daher gibt es die gesetzliche Vorgabe, alle vorhandenen Kleinkläranlagen spätestens bis zum Jahr 2015 mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten oder eine Neuanlage zu errichten. Welchen Reinigungsgrad die Anlage einhalten muss und welche Anlage überhaupt in Frage kommt, sind zwei der zahlreichen Fragen, die wir für Sie als Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um die Entsorgung des häuslichen Abwassers klären können.
Wir übernehmen für Sie im Auftragsfalle kostenlos:
Als Komplettanbieter bieten wir aus einer Hand je nach Bedarf und zugeschnitten auf den jeweiligen speziellen Anwendungsfall: