Bookmark
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Notdienst Tag und Nacht

0800 333 31 33
 
 

Beantragung der Abfallerzeugernummer

Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als 2 t gefährlicher Abfälle zur Entsorgung anfallen, benötigen gemäß § 28 Nachweisverordnung eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer beantragt der Abfallerzeuger bei der für ihndafür zuständigen Behörde. In Sachsen sind das die Umweltämter der Landkreise und kreisfreien Städte. In Thüringen und Sachsen-Anhalt werden die Erzeugernummern zentral vergeben.

Die Behörden mit  Adressen, und Faxnummern sowie ein Faxformular fiinden Sie für die jeweiligen Bundesländer über die nachfolgenden links.