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Das neue Wasserhaushaltsgesetz, welches am 06.08.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, regelt sowohl für den gewerblichen als auch den privaten Grundstückseigentümer in Deutschland verbindlich, dass Abwasserbauwerke (Rohre, Kanäle, Schächte, Sonderbauwerke...) auf Dichtheit zu prüfen und im Falle von Undichtheiten "in angemessener Frist" zu sanieren sind.
Lesen Sie hierzu den
Artikel (PDF 1,7 MB) von Dipl.-Ing. Ulrich Winkler im Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau, Ausgabe 11/2009.