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Pflicht zur Dichtheitsprüfung - im neuen Wasserhaushaltsgesetz verbindlich geregelt !

Das neue Wasserhaushaltsgesetz, welches am 06.08.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, regelt sowohl für den gewerblichen als auch den privaten Grundstückseigentümer in Deutschland verbindlich, dass Abwasserbauwerke (Rohre, Kanäle, Schächte, Sonderbauwerke...) auf Dichtheit zu prüfen und  im Falle von Undichtheiten "in angemessener Frist" zu sanieren sind.

Lesen Sie hierzu den  Artikel (PDF 1,7 MB) von Dipl.-Ing. Ulrich Winkler im Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau, Ausgabe 11/2009.