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Unsere Vorbereitungen zur Arbeit mit der elektronischen Nachweisführung (eANV - elektronisches Abfalll-Nachweisverfahren) sind abgeschlossen. Ab dem 01.03.2010 nutzen wir ausschließlich die elektronischen Nachweisführung für gefährliche Abfälle und haben uns dabei für das Programm Zedal der Abfallmanagement AG entschieden.
Natürlich bieten wir unseren interessierten Kunden Hilfe und Unterstützung an. Denn auch wenn die Pflicht zur elektronischen Signatur für Abfallerzeuger und Einsammler erst am 31.01.2011 abläuft, so heißt das nicht, das der Erzeuger und Beförderer von der Pflicht zur elektronischen Führung der Übernahme- und Begleitscheine sowie des Abfallregisters befreit ist ! D.h., ab dem 01.04.2010 muß jeder Abfallerzeuger und Einsammler/Beförderer technisch und organisatorisch in der Lage sein, am neuen Nachweisverfahren teilzunehmen.
Anders ist eine gesetzeskonforme Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab diesem Stichtag nicht mehr möglich !