Das Aus für die Mischentwässerung
Quelle : tis 1-1/2010
Neben dem Aspekt, dass das neue Wasserhaushaltsgesetz, welches am 01.03.2010 in Kraft tritt, die gesetzlichen Pflicht zur Eigenkontrolle von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen festschreibt, kommt mit diesem Gesetz noch ein weiteres neues und schwerwiegendes Problem ans Tageslicht. Es ist ab sofort nicht mehr gesetzeskonform, wenn
Niederschlagswasser in einen
Abwasserkanal eingeleitet wird. Niederschlagswasser ist prinzipiell nur noch zu versickern, zu verrieseln oder direkt in ein Gewässer einzuleiten. Dieser Umstand hat nicht nur enorme Tragweite für den öffentlichen Kanalbau sondern wirkt sich auch beim aktuellen Thema "Zustandserfassung/Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage" aus. Wer jetzt und zukünftig eine Grundstücksentwässerungsanlage saniert würde seinem Kunden langfristig keinen Gefallen tun, wenn auf dem Grundstück eine Mischkanalisation weiter betrieben wird.
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