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Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist im neuen Wasserhaushaltsgesetz, veröffentlicht am 06.08.2009, in Deutschland gesetzlich geregelt. Anzuwenden sind dabei die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Diese sind in der DIN 1986 Teil 30 eindeutig unter Angabe von Fristen und Prüfintervallen festgelegt.
Aktuelle Informationen :
Zu unseren Leistungen im Bereich Dichtheitsprüfung gehören :
• die Reinigung der Leitungen mittels Wasserhochdruck, Spezialdüsen und Rohrfräsen
• die Inspektion mittels digitaler Kameratechnik
• die Dichtheitsprüfung mit computergesteuerter Prüftechnik
• verschiedene grabenlose Sanierungsmethoden zur Abdichtung von Rohrleitungen und Schachtsanierungen
für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier : » Rechtliche Grundlagen und Dienstleistungen
Als Komplettdienstleister rund um die häusliche Abwasserleitung bieten wir alle erforderlichen Dienstleistungen, von der Rohhrreinigung über die Inspektion mit der Kanal-TV-Kamera und der Dichtheitsprüfung bis zur Instandsetzung (Hausanschlussanierung) aus einer Hand.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03437-9238-0 oder per mail über
info@kanal-tuerpe-sachsen.de !
holger.hartenstein@kanal-tuerpe-sachsen.de
Die Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung - AbwS) trifft insbesondere im § 11 "Pflichten des Grundstückseigentümers" konkrete Aussagen.
§ 11 (1) AbwS : Jeder Grundstückseigentümer hat seine Grundstücksentwässerungsanlage nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, instandzuhalten und ggf. zu ändern. Er hat dafür zu sorgen, dass von seiner Grundstücksentwässerungsanlage keine Gefährdung der Gewässer sowie keine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke, der öffentlichen Abwasseranlage und der Wasserversorgung ausgehen.
$ 11 (5) AbwS : Der Grundstückseigentümer und Nutzer hat die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung vorhandener Grundleitungen und Schächte sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen....