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Notdienst Tag und Nacht

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Dichtheitsprüfung

Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist im neuen Wasserhaushaltsgesetz, veröffentlicht am 06.08.2009, in Deutschland gesetzlich geregelt. Anzuwenden sind dabei die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Diese sind in der DIN 1986 Teil 30 eindeutig unter Angabe von Fristen und Prüfintervallen festgelegt.

Aktuelle Informationen :

 

 

Zu unseren Leistungen im Bereich Dichtheitsprüfung gehören :

  • die Computergesteuerte Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen und Schächten nach EN 1610
  • die Prüfung von Haltungen und Schächten jeder Dimension
  • kameraüberwachte Muffeneinzelprüfungen ab DN 200
  • die Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen
  • Erstellung der Prüfprotokolle
  • die Dichtheitsprüfung von
    • Kleinkläranlagen
    • Klärbecken
    • Sonderbauwerken
  • Prüfung von Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100
  • Prüfung von Öl- und Benzinabscheideranlagen nach DIN 1999-100

 

 

 
 
 

Dichtheitsprüfung und Reparatur von Hausanschlussleitungen

 Gesetzlich festgeschrieben ist, dass neben den Kleinkläranlagen auch alle Grundstücksentwässerungsleitungen bis zum 31.12.2015 auf ihren Zustand überprüft werden und vor allem DICHT sein müssen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Abwasserleitungen sowohl im öffentlichen Bereich (Kanäle) als auch im privaten Bereich (Grundleitungen) undicht sind. Ungeklärtes Abwasser kann nach außen dringen und das Grundwasser verunreinigen oder es kann außen anstehendes Grundwasser in den undichten Kanal gelangen und die öffentliche Kläranlage bzw. auch die private Kleinkläranlage unnötig hydraulisch belasten.
Auch für diese Fälle bieten wir als zertifizierter Fachbetrieb kompetent und zu fairen Konditionen Hilfe komplett aus einer Hand an:

• die Reinigung der Leitungen mittels Wasserhochdruck, Spezialdüsen und Rohrfräsen
• die Inspektion mittels digitaler Kameratechnik
• die Dichtheitsprüfung mit computergesteuerter Prüftechnik
• verschiedene grabenlose Sanierungsmethoden zur Abdichtung von Rohrleitungen und Schachtsanierungen

 

 
 
 

 Die Prüfung und Sanierung von Anlagen der Grundstücksentwässerung ist ein topaktuelles Thema. Während der per Gesetz vorgegebene Termin zur Prüfung und Instandsetzung von Abwasserleitungen die gewerbliches Abwasser führen bereits verstrichen ist (31.12.2004) so ist auch der Termin 31.12.2015, bis zu diesem alle übrigen, d.h. insbesondere die häuslichen privaten Grundstücksentwässerungsleitungen, zu prüfen und ggf. instandzusetzen sind, nicht mehr allzuweit entfernt. Darum :  Jetzt handeln und bares Geld sparen ! (PDF 1,1 MB)

für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier : » Rechtliche Grundlagen und Dienstleistungen

Als Komplettdienstleister rund um die häusliche Abwasserleitung bieten wir alle erforderlichen Dienstleistungen, von der Rohhrreinigung über die Inspektion mit der Kanal-TV-Kamera und der Dichtheitsprüfung bis zur Instandsetzung (Hausanschlussanierung) aus einer Hand.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03437-9238-0 oder per mail über  info@kanal-tuerpe-sachsen.de !

 holger.hartenstein@kanal-tuerpe-sachsen.de

 

 

 
 
 

Neue Abwassersatzung der Stadt Leipzig vom 16.06.2010 trifft Aussagen zur Grundstücksentwässerung

Die Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung - AbwS) trifft insbesondere im § 11 "Pflichten des Grundstückseigentümers" konkrete Aussagen.

§ 11 (1) AbwS : Jeder Grundstückseigentümer hat seine Grundstücksentwässerungsanlage nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, instandzuhalten und ggf. zu ändern. Er hat dafür zu sorgen, dass von seiner Grundstücksentwässerungsanlage keine Gefährdung der Gewässer sowie keine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke, der öffentlichen Abwasseranlage und der Wasserversorgung ausgehen.

$ 11 (5) AbwS : Der Grundstückseigentümer und Nutzer hat die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung vorhandener Grundleitungen und Schächte sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen....